KFW Förderungen ausschöpfen – gegen Einbruch schützen
Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, sich gegen Einbruch zu schützen. Dass ein effektiver Einbruchschutz keine Geldverschwendung, sondern eine sinnvolle Investition ist, wird nicht zuletzt durch die Förderung der KFW deutlich. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist in der öffentlichen Wahrnehmung primär für ihre Unterstützung im Bereich der Energieeffizienz bekannt. Viele Menschen wissen, dass sie bei der Erneuerung des Daches, der Nutzung von regenerativen Energien oder dem Austausch der Heizungsanlage einen günstigen Kredit oder sogar einen Zuschuss der KFW-Bank beantragen können. Nur wenigen Mietern und Eigentümern ist dagegen klar, dass auch eine Investition in den Einbruchschutz von der KFW als förderungswürdig angesehen werden kann.
Es werden verschiedene Einzelmaßnahmen gefördert, die aber auch miteinander kombiniert werden können. Wichtig: Nehmen Sie auf jeden Fall VOR der Umsetzung des Vorhabens Kontakt zu der KFW-Bank auf, um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen und risikoarm kalkulieren zu können.
Förderungswürdig sind diverse Maßnahmen, die den Einbruchschutz einer Wohnung bzw. eines Gebäudes erhöhen. Dafür muss man nicht zwingend der Besitzer der Immobilie sein, sollte aber als Mieter auf jeden Fall mit diesem vor dem Projekt in Kontakt treten. Wichtig ist auch, dass die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und bestimmten DIN-Normen, Widerstandsklassen oder U-Werten entsprechen. Über diese Mindestanforderungen kann das entsprechende Fachunternehmen informieren bzw. über die geplanten Vorhaben mit der KFW-Bank kommunizieren.
Die förderungswürdigen Maßnahmen können einbruchhemmende Haus- oder Wohnungstüren sein. Auch Garagentore und Zugänge können gefördert werden. Besonders im Fokus stehen die oft als Zugang genutzten Fenster und Fenstertüren. Hier kann man, ähnlich wie bei den Haus- und Wohnungstüren sowohl Neuanschaffungen auch Nachrüstsysteme fördern lassen. Des weiteren können auch einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden gefördert werden. Diverse Einbruchs- und Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion können ebenfalls gefördert werden, wenn sie bestimmten Standards entsprechen.
Wer wird gefördert?
Besonders im Fokus stehen hier die Besitzerinnen und Besitzer von Eigenheimen. Es gibt jedoch auch Projekte, die Mieterinnen und Mieter selbstständig umsetzen und von der KFW gefördert werden können. Dabei sollte aber dringend Kontakt zum Eigentümer aufgenommen werden, um eventuelle Förderungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen.
Wie wird gefördert?
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten der Förderung. Die eine Möglichkeit ist ein Zuschuss zum Bauvorhaben. Der Zuschuss kann bis zu 1600 Euro betragen. Die andere Möglichkeit ist ein Kredit. Dieser wird (Stand: Juni 2021) zu einem effektiven Jahreszins von 0,78% herausgegeben. Dieser Kredit kann bis zu 50.000 Euro betragen und auf zwei verschiedene Arten finanziert werden: Es besteht die Möglichkeit eines endfälligen Darlehens. Die Laufzeit und Zinsbindung kann dabei 4-10 Jahre betragen. Auch Annuitätendarlehen sind möglich. Dabei sind Laufzeiten von 4 bis 30 Jahren und Zinsbindungen von 5 oder 10 Jahren möglich. Die tilgungsfreie Anlaufzeit kann je nach Laufzeit zwischen 1 und 5 Jahren betragen.
Fazit
Diverse Nachrüstungen und Neuanschaffungen von einbruchhemmenden Maßnahmen können durch die KFW-Bank gefördert werden. Wichtig ist, dass die Installation durch ein Fachunternehmen beauftragt wird und bestimmte Normen und Kriterien eingehalten werden. Das Fachunternehmen kennt sich im Regelfall mit den Auflagen der KFW-Bank aus und steht den Auftraggebern beratend zur Seite.