Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen empfehlen unter anderem die sicherungstechnische Nachrüstung, insbesondere von Türen und Fenstern, mit mechanischen Sicherungseinrichtungen. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Einrichtungen ist neben ihrer Belastbarkeit auch die sicherungstechnisch fachgerechte Montage.
Errichter, die sich dem Aufnahmeverfahren des jeweils zuständigen Landeskriminalamtes erfolgreich unterzogen haben werden in einem Nachweis aufgeführt, der länderbezogen veröffentlicht wird. Die personelle Voraussetzung und ihre fachliche Qualifikation der Errichter ist nachgewiesen und sie haben sich unter anderem verpflichtet.
- zur fachgerechten Kundenberatung
- zum Angebot einer breiten Palette von Nachrüstelementen der mechanischen Sicherungstechnik aus dem Bereich Schloss und Beschlag
- zur fachgerechten Montage
- zur Beachtung der Einbauvorschriften der Hersteller und
- zur Anerkennung aller sonstigen Vorgaben des Pflichtenkataloges für Errichterunternehmen