Es gibt zwei Möglichkeiten wie sich der Staat an der Finanzierung der Einbruchschutzmaßnahmen beteiligt. Entweder über die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen bei selbst genutzem Wohnraum oder über eine Förderung der KfW Bankengruppe. Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch sind z.B. Einbau oder Aufarbeitung von Fenstern, einbruchhemmende Türen sowie der nachträgliche Einbau von Rollläden und Fenstergittern. Zusätzlich werden auch der nachträgliche Einbau von elektrischen Antriebssystemen bei Rollläden, der Einbau von Bewegungsmeldern, Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung gefördert.
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird. Sofern die förderfähigen Investitionskosten 1.000 € übersteigen, werden die ersten 1.000 € mit 20 % und die restlichen förderfähigen Investitionen mit 10 % gefördert (maximal 15.000 € pro Wohneinheit). Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 500 € investieren.
Bei der KfW wird das Programm unter dem Zuschuss „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ geführt.
Das Online-Formular zum Beantragen direkt bei https://www.kfw-formularsammlung.de
Es gibt zwei Möglichkeiten wie sich der Staat an der Finanzierung der Einbruchschutzmaßnahmen beteiligt. Entweder über die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen bei selbst genutzem Wohnraum oder über eine Förderung der KfW Bankengruppe mit 10 % Zuschuss bei Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch z.B. Einbau oder Aufarbeitung von Fenstern, einbruchhemmende Türen sowie der nachträgliche Einbau von Rollläden und Fenstergittern. Zusätzlich werden auch der nachträgliche Einbau von elektrischen Antriebssystemen bei Rollläden, der Einbau von Bewegungsmeldern, Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung gefördert.